Informationsbereich Arbeitslosengeld 1
Für Arbeitslose, von Arbeitslosigkeit bedrohte Arbeitnehmer/-innen und Arbeitsuchende,
- einen Antrag auf Arbeitslosengeld stellen wollen,
- die die Anspruchshöhe und –dauer des Arbeitslosengeldes ermitteln wollen,
- die Arbeitslosengeld 1 beziehen,
- und Arbeitsuchende und BerufsrückkehrerInnen, die Dienstleistungen der Arbeitsagenturen in Anspruch nehmen wollen
Wichtig: Es besteht eine gesetzliche Meldeverpflichtung ("Arbeitsuchendmeldung") spätestens drei Monate vor Beendigung eines Arbeits- oder außerbetrieblichen Ausbildungsverhältnisses. Sie muss persönlich bei einer Agentur für Arbeit erfolgen. Liegen zwischen der Kenntnis des Beendigungszeitpunktes und der Beendigung des Arbeits- und Ausbildungsverhältnisses weniger als drei Monate, hat die Meldung innerhalb von drei Tagen nach Kenntnis des Beendigungszeitpunktes zu erfolgen.
Damit Sie die Fristen nicht versäumen, besteht die Möglichkeit, sich auch telefonisch unter der Telefonnummer 01801 - 555 111 arbeitsuchend zu melden. Die persönliche Arbeitsuchendmeldung ist nach Terminvereinbarung in der Agentur für Arbeit nachholen. Bitte beachten Sie dazu auch die Information "Sperrzeiten vermeiden".
Hinweis: Für die Arbeitslosmeldung ist ein persönlicher Termin bei der für Sie zuständigen Arbeitsagentur erforderlich. Den Antrag auf Arbeitslosengeld 1 erhalten Sie während des Termins nur von der Arbeitsagentur. Online ist der Antragsvordruck nicht verfügbar.
Hier finden Sie
- den Arbeitsbescheinigung zum Antrag auf Arbeitslosengeld 1 (Download)
- die Ausfüllhilfe für Arbeitsbescheigung (Download)
- eine Broschüre der Arbeitsagentur zum Arbeitslosengeld 1 (Download)
- Hinweise zum Thema Nebeneinkünfte beim Bezug von Arbeitslosengeld 1 (Download)
- die Verwaltungsvorschriften zum Arbeitslosengeld 1 u.a. (Durchführungshinweise) der Bundesagentur für Arbeit (Link)
- die gesetzliche Grundlagen -Soziales Gesezbuch III- (Link)
- Hier können Sie die Höhe Ihres Anspruchs auf Arbeitslosengeld 1 berechnen (Online-Rechner)
Informationsbereich Arbeitslosengeld 2 ("Hartz IV")
Für Ratsuchende, die
- einen Antrag auf Arbeitslosengeld 2 stellen wollen,
- die Ihren Anspruch auf das Arbeitslosengeld 2 und die angemessenen Kosten der Unterkunft (Werte für den Kreis Herford) ermitteln möchten,
- die berechnen wollen, wieviel Einkommen auf das Arbeitslosengeld 2 angerechnet wird,
- die den Zuschlag zum Arbeitslosengeld 2 berechnen wollen
- die die Verwaltungsvorschriften der SGB II-Träger (Bundesagentur für Arbeit und Kreis Herford) einsehen möchten
Hier finden Sie alle Antragsformulare
- den Hauptantrag auf ALG2 und die Zusatzblätter zum Antrag auf das Arbeitslosengeld 2 (Link)
- einen Antrag auf den Mietzuschuss nach § 22 Abs.7 SGB II für EmpfängerInnen von BAföG oder Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) zu den ungedeckten Kosten der Unterkunft.
Hinweis: Dieser Vordruck ist zur Zeit nicht auf der homepage der Bundesagentur für Arbeit abrufbar! - Ausfüllhilfen zum Antrag auf das Arbeitslosengeld 2 (Download)
- eine Broschüre zum Arbeitslosengeld 2 der Arbeitsagentur (Download)
Hier finden Sie nützliche Berechnungsprogramme
- Rechner zur Berechnung Ihres Anspruchs auf das Arbeitslosengeld 2 (Excel-Tabelle, Quelle: Thomé, Harald/ homepage)
- Online-Rechner zur Berechnung Ihres Anspruchs auf das Arbeitslosengeld 2 (Link, Quelle: Süddeutsche Zeitung)
- Rechner zur Ermittlung Ihres Anspruchs auf den Zuschlag zum Arbeitslosengeld nach vorherigem Bezug von Arbeitslosengeld 1
(Quelle: www.harald-thomé.de) Einkommensrechner zur Berechung Ihrer Freibeträge, wenn Sie Arbeitslosengeld 2 beziehen und Einkommen aus Erwerbstätigkeit oder sonstige Einkünfte haben:
Einkommenrechner (Download einer Excel-Datei)
oder
Onlineversion(Quellen: Bundesministeriums für Arbeit und Soziales)
Hier finden Sie Verwaltungsvorschriften und Orientierungshilfen der Träger der Grundsicherung zur Umsetzung des SGB II:
- Hinweise der Bundesagentur für Arbeit
- Verwaltungsvorschriften der Bundesagentur für Arbeit zum SGB II (Link)
- Eine Auflistung von atypischen Sonderbedarfen, die nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Bemessung der Regelleistungen im SGB II nicht von der Regelleistung abgedeckt sind (Link, Quelle: Bundesagentur für Arbeit)
- Verwaltungsvorschriften "Vermittlungsbudget" der Bundesagentur für Arbeit: Bewerbungs-, Reisekosten, Ausrüstungs- und Umzugsbeihilfen usw. (§ 45 SGB III in verbindung mit § 16 SGB II, Download, Quelle: BA)
- Hinweise des Kreises Herford
- Angemessenen Kosten der Unterkunft (Wohnungsgrößen und Netto-Kaltmiete (Preise je qm) für die Städte und Gemeinden im Kreis Herford (Quelle: Kreis Herford/ ARGE Herford, Stand 5.2.2010)
- Verwaltungsvorschriften "Kosten der Unterkunft" des Kreises Herford (§ 22 SGB II, Quelle: Kreis Herford, Stand 15.10.2009, Download)
- Den Betriebskostenspiegel des Deutschen Mieterbundes für Nordrhein-Westfalen (Datenerfassung 2008/2009) zur Überprüfung oder Berechnung Ihrer Mietnebenkosten finden Sie hier (Link zum Mieterbund NRW)
- Die Berechnung des Anteils für Warmwasser (Haushaltsenergie) in den Heizkosten (wenn die Kosten für die Wassererwärmung nicht nach Verbrauch berechnet werden können) nach BSG-Urteil vom 27.2.2008 finden Sie hier (Quelle: BMAS).
- Verwaltungsvorschriften "Abweichende Bedarfe, Darlehen bei unabweisbaren Bedarfen und Einmalhilfen" des Kreises Herford (§ 23 Abs.3 SGB II, Quelle: Kreis Herford, Stand 15.10.2009 (Download)
Empfehlungen des Ministeriums für Arbeit und Soziales des Landes NRW (Aufsichtsbehörde)
- zu § 22 SGB II (Kosten der Unterkunft) (Download)
- zu § 31 SGB II (Sanktionen) (Download)
- zum Thema Heizkosten/ Heizkostennachzahlung (Download)
Weitere Informationen
- Die Wissensdatenbank der Bundesagentur für Arbeit zum SGB II finden Sie hier.
- Gesetzestext: Soziales Gesetzbuch II, Grundsicherung für Arbeitsuchende (Link)
- Aktuelle Urteile der Sozialgerichte (Link)
- Aktuelle Hinweise zur Überprüfung von Sanktionsbescheiden (Kürzung des ALG2 nach § 31 SGB II) hier als Download.
- Infoblatt: Sperrzeiten und Kürzungen vermeiden hier...
"Hartz IV" für Jugendliche und junge Erwachsene
Seit dem 1.7.2006 wurde vom Gesetzgeber bestimmt, dass auch Volljährige bis zur Vollendung des 25. Lebensjahrs eine "Bedarfsgemeinschaft" mit ihren Eltern bilden. Das bedeutet, dass Jugendliche und junge Erwachsene in der Regel keinen Anspruch auf die Übernahme von Unterkunftskosten haben, wenn eigener Wohnraum bezogen wird und der Umzug von der ARGE nicht genehmigt wurde. Ausnahmen stellen folgende Situationen dar:
- schwerwiegende soziale Gründe (elterliche Gewalt, Mobbing, Suchtkrankheit der Eltern/ eines Elternteils und ähnliche vergleichbare Umstände)
- absehbare und nachweisliche Aufnahme eines Ausbildungs- oder Arbeitsverhältnisses
- nachhaltige Sicherstellung des Lebensunterhalts durch eigene Einkünfte
Für junge Erwachsene gilt, dass auch dann ein Anspruch auf die Übernahme der angemessenen Unterkunftskosten besteht, wenn die Eltern oder ein Elternteil das volljährige Kind aus dem elterlichem Haushalt verweist ("rausschmeißt") und kein oder unzureichend Barunterhalt gewährt.
Hier gibt es Tipps und Mustertexte, wenn es Probleme mit der Hartz IV-Behörde gibt:
- Informationen zum Thema "Hartz IV" für Jugendliche der Koordinierungsstelle gewerkschaftlicher Arbeitslosenarbeit
- Hier können Sie Empfehlungen des Deutschen Vereins zu diesem Thema einsehen und ein pdf-Dokument downloaden. Die Empfehlungen des Deutschen Vereins sind nicht rechtsverbindlich, jedoch hilfreich zur Rechtsdurchsetzung oder Klärung von Ansprüchen.
- Die Voraussetzungen für ein Auszug unter 25-jähriger aus der Bedarfsgemeinschaft der Eltern mit einem Anspruch auf Übernahme der Unterkunftskosten finden Sie in den Durchführungsvorschriften der ARGE und des Kreises Herford zu § 22a SGB II. Diese können Sie hier einsehen.
- Kommentar von Frank Jäger (Tacheles e.V., Wuppertal) zu §22a SGB II ("Auszugs- und Umzugsverbot") und den Voraussetzungen zur Gründung eines eigenen Hausstandes.
Die Jugendberatungsstelle der Stadt Herford oder die Jugendämter im Kreis Herford (der Städte Löhne und Bünde, bzw. die Außenstellen des Kreisjugendamts in Vlotho, Enger, Spenge, Kirchlengern, Hiddenhausen, Rödinghausen) unterstützen Jugendliche und junge Erwachsene, die schwerwiegende Probleme im Elternhaus haben.
Der Lebensunterhalt (die Regelleistung in Höhe von z.Zt. 282,- Euro) muss von der ARGE gezahlt werden.
Hilfreiche Links zum Thema "Hartz IV"
Der Paritätische
Informationen rund um das Thema Hartz IV des Paritätischen Wohlfahrtsverbands; hier geht's zur homepage
Sozialticker
Informationen zum Thema Hartz IV, sozialpolitische Positionen und Mustervorlagen für Überprüfungsanträge, Widerspruch und Klage; hier erfahren Sie mehr...
Bundesministrium für Arbeit und Soziales
homepage des Bundesministeriums zum Thema Grundsicherung für Arbeitsuchende - hier erfahren Sie mehr
Tacheles-Sozialhilfe
Umfangreiche Informationen zum Thema"Hartz IV", kritische Positionen und Sozialpolitische Aktivitäten; hier geht's zur homepage
Wohngeld und Kinderzuschlag
Die gesetzlichen Regelungen zum Wohngeld und Kinderzuschlag sind reformiert worden.
- die Einkommensgrenzen beim Kinderzuschlag wurden günstiger gestaltet, dadurch haben mehr Familien einen Anspruch auf den Kinderzuschlag,
- die Bezugsdauer des Kinderzuschlags wurde verlängert,
- das Wohngeld wurde deutlich erhöht,
- beim Wohngeld werden jetzt die Heizkosten berücksichtigt (Pauschale)
Wohngeld und Kinderzuschlag statt Hartz IV - Antrag
Insbesondere Familien mit niedrigen Einkommen aus Erwerbstätigkeit (oder sonstiger Einkünfte) können unter Umständen von den gesetzlichen Veränderungen profitieren und auf einen Hartz IV-Antrag verzichten.
Wohngeldanspruch und Kinderzuschlag berechnen und beantragen
Wohngeldanspruch und Kinderzuschlag selbst berechnen
Sie können Ihren Anspruch auf Kinderzuschlag und Wohngeld selbst berechnen. Sie benötigen ca. 10-15 Minuten Zeit je Berechnung.
Legen Sie folgende Unterlagen bereit:
- Lohn-/ Gehaltsabrechnungen
- Unterlagen über sonstige Einkünfte
- Mietvertrag/ Nebenkostenaufstellung
- Rechnung über Heizkosten
- Kfz.-Haftpflichtversicherung
Hier finden Sie den
- Wohngeldrechner (Link, Quelle: Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes NRW)
- Rechner für den Kinderzuschlag (Link, Quelle: www.biallo.de)
Hier finden Sie
- das Antragsformular für Wohngeld/ Mietzuschuss (Link)
- die Ausfüllhilfe zum Antrag auf Wohngeld (Link)
- Informationen zum Thema Wohngeld (Link)
Hier finden Sie
- Antrag der Familienkasse auf den Kinderzuschlag (Link)
- eine Broschüre der Familienkasse zum Thema Kinderzuschlag (Link)
Wohngeld und Krankenversicherung
Zu beachten ist, dass die Kosten für die Krankenversicherung (und die Beiträge zur Rentenversicherung) dann selbst zu tragen sind, wenn Sie kein ALG2 mehr beziehen.
Informieren Sie sich über die Tarife bei Ihrer Krankenversicherung. Beachten Sie, dass Sie verpflichtet sind, einer Krankenversicherung anzugehören.
Ob der weitere Bezug von Arbeitslosengeld 2 sich finanziell eventuell günstiger gestaltet, ist im Einzelfall zu prüfen.
Maßarbeit berät Sie individuell und vertraulich. Bitten wenden Sie sich an unsere MitarbeiterInnen in der Beratungsstelle.
Verwaltungsvorschriften zum Wohngeld
Hier finden Sie
- Bearbeitungshinweise für die Verwaltung zur Umsetzung des Wohgeldgesetzes
- Einen Katalog, welche Einkünfte bei der Berechnung eines Wohngeldanspruchs berücksichtigt werden
- Allgemeine Verwaltungsvorschriften des Bundes für das Wohngeldgesetz
Verfahren beim Antrag auf Wohngeld und Kinderzuschlag
Möglichkeit 1: Sie beziehen bereits ALG 2 und stellen einen Wiederholungsantrag oder werden während des laufenen Bezugs von der ARGE aufgefordert, einen Antrag auf Wohngeld (bzw. Kinderzuschlag) zu stellen.
Die ARGE zahlt während der Bearbeitungsdauer bis zur erstmaligen Auszahlung des Wohngeldes (bzw. des Kinderzuschlags) ALG 2 weiter.
Die Wohngeldstelle erstattet für diesen Zeitraum nach Bewilligung des Wohngeld eine evtl. Wohngeldnachzahlung an die ARGE, die in Vorleistung getreten ist.
Eine fiktive, d.h. die Anrechnung des voraussichtlichen Wohngeldes, oder die Einstellung der ALG2-Leistung ist vom Gesetzgeber nicht vorgesehen und nicht zulässig.
Möglichkeit 2: Sie stellen einen Neuantrag auf ALG 2 und die ARGE stellt fest, dass ein Anspruch auf Wohngeld (bzw. Kinderzuschlag) besteht.
Da das Wohngeld (bzw. der Kinderzuschlag) vorrangige Sozialleistungen sind, fordert Sie die ARGE verpflichtend auf, entsprechende Anträge zu stellen. Ihr ALG2-Antrag wird von der ARGE nicht entgegengenommen, d.h. nicht bearbeitet bzw. abgelehnt.
Ungeklärt ist, wie der Bearbeitungszeitraum des Wohngeldantrags finanziell überbrückt werden kann. Obwohl das Existenzminimum erst mit der Wohngeld- bzw. Kinderzuschlagzahlung sichergestellt werden kann, besteht z.Zt. für diese Übrgangszeit kein Anspruch auf ALG2 - auch nicht darlehensweise.
Maßarbeit setzt sich aktuell dafür ein, dass eine unbürokratische Lösung gefunden wird, den Übergangszeitraum für Antragsteller des Wohngeldes finanziell zu überbrücken.
Die Koordinierungsstelle der gewerkschaftlichen Arbeitslosenarbeit hat umfangreich Materialien (Musteranschreiben, Widerspruch, Einsteilige Verfügung) zusammengestellt, um sich gegen eine rechtswidrige Praxis zu wehren (Link).
Informationsbereich Kindergeld
Kindergeld
Hier finden Sie
- Antragsformulare Kindergeld (Link)
- eine Broschüre zum Thema Kindergeld (Link)
Kindergeld nach der Schule
Mit dem Schulende, dem Beginn eines Studiums oder einer Berufsausbildung fängt für viele Kinder ein neuer Lebensabschnitt an. Damit können sich auch Änderungen beim Kindergeldanspruch ergeben.
Grundsätzlich wird das Kindergeld bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres gezahlt. Für Kinder über 18 Jahre besteht bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres weiter Anspruch auf Kindergeld, wenn sie innerhalb der folgenden vier Monate
- ein Studium,
- eine Ausbildung in einem Betrieb oder einer Schule,
- ein freiwilliges soziales oder ökologisches Jahr oder
- eine vom Grundwehr- oder Zivildienst befreiende Tätigkeit als Entwicklungshelfer oder als Dienstleistender im Ausland
beginnen.
Kindergeld vor Antritt des Wehr- oder Zivildienstes
Tritt das Kind innerhalb dieser Übergangszeit seinen gesetzlichen Wehr- oder Zivildienst an, besteht Anspruch auf Kindergeld bis zum Beginn des jeweiligen Dienstes.
Kindergeld für Ausbildungsplatzsuchende
Wenn in den vier Monaten nach Beendigung der Schulausbildung kein Ausbildungsplatz gefunden werden konnte, müssen die Bemühungen hierzu nachgewiesen werden. Dies kann durch
- schriftliche Bewerbungen
- Zwischennachrichten
- Absagen von Ausbildungsbetrieben oder
- die Registrierung als Bewerber um eine Ausbildungsstelle bei der Berufsberatung der Agentur für Arbeit
erfolgen.
Bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres wird außerdem Kindergeld gezahlt, wenn das Kind statt einer Ausbildungsstelle einen Arbeitsplatz sucht und arbeitsuchend gemeldet ist. In diesem Fall benötigt die Familienkasse eine entsprechende Mitteilung.
Zu beachten ist, dass in all den genannten Fällen die Einkommensgrenze von 7.680 Euro netto für das Kind im Kalenderjahr nicht überschritten werden darf.
Vor dem 18. Geburtstag eines Kindes erhalten die Kindergeldberechtigten rechtzeitig von ihrer Familienkasse die Unterlagen für die jeweiligen Nachweise automatisch zugesandt. (Quelle: BA, Pressemitteilung vom 19.6.2009)
Informationsbereich Berufsausbildungsbeihilfe und BaföG
Ausführliche Informationen zum Thema Berufsausbildungsbeihilfe der Bundesagentur für Arbeit (Wo, wer, wann, wieviel...)
Wieviel Berufsausbildungsbeihilfe kann ich bekommen? (Online-Rechner der Bundesagentur für Arbeit)
Wieviel BaföG kann ich bekommen? (Online-Rechner von Studisonline)
Was tun, wenn BAföG oder BAB nicht ausreichen, die Kosten der Unterkunft sicherzustellen?
EmpfängerInnen von Berufsausbildungsbeihilfe oder BaföG erhalten zur Deckung des Bedarfs für den Lebensunterhalt und den Kosten der Unterkunft jeweils eine Pauschale ("Bedarfssatz"). Die Pauschale für die Unterkunftskosten reicht jedoch oft nicht aus, die tatsächlichen Kosten abzudecken. In dieser Situation kann ein Antrag auf einen Mietzuschuss für die ungedeckten Kosten der Unterkunft bei der ARGE gestellt werden - sofern die Kosten der Unterkunft angemessen sind. Welche Kosten angemessen sind, finden Sie hier.
Der Antrag auf einen Mietzuschuss zu den ungedeckten Kosten der Unterkunft steht hier als Download zur Verfügung.
Studieren und (kein) Wohngeld - Ausnahmen
Für Studenten wird in der Regel kein Wohngeld bezahlt. Ein Wohngeldanspruch bei Studenten ist dann ausgeschlossen, wenn der Student dem Grunde nach Anspruch auf das BAföG hat (was in der Praxis für jeden Studenten gilt). Dabei ist es vollkommen egal, ob BAföG-Leistungen beantragt wurden oder nicht und auch, ob z.B. wegen zu hohem eigenen Einkommens oder zu hohem Einkommen der Eltern BAföG gezahlt wird oder nicht...Mehr Informationen und Ausnahmen von dieser Regel finden Sie hier. (Download einer pdf-Datei)
Informationsbereich Arbeitsplatzsuche und Bewerbung
Eine gute und kommentierte Übersicht über "Job-Börsen" im Internet:
"Job-Börse" der Bundesagentur für Arbeit (Link)
- Arbeitsagentur.de (Jobbörse der Bundesagentur für Arbeit)
- Anleitung zur optimalen Nutzung der Seite arbeitsagentur.de
"Job-Börsen" privater Anbieter (Links)
- Job-Turbo.de (Meta-Suchmaschine des Handelsblatts, durchsucht Online-JobBörsen und Stellenveröffentlichungen von Zeitungen)
- Netzeitung.de (Meta-Suchmaschine, durchsucht Online-JobBörsen und Stellenveröffentlichungen von Zeitungen)
- Meinestadt.de Regionaler Stellenmarkt (hier Region Herford und OWL); greift auf die Stellendatenbank der JobBörse der Arbeitsagentur zu.
- Weejobs - Eine Jobberbörse speziell für Nebenjobs
- Absolventa (JobBörse für Studenten, Absolventen Berufseinsteiger/ Young Professionals)
- Wissenschaftsladen Bonn (Stellenangebote für Hochschulabsolventen/ Stellenangebote aufgeben/ Newsletter für Jobsuchende)
Hier finden Sie regionale Stellenangebote veröffentlicht in den Tageszeitungen:
Zeitarbeitsfirmen im Kreis Herford
- Übersicht (pdf-Datei)
Eine Checkliste "Zeitarbeit" des Deutschen Gewerkschaftsbundes für BewerberInnen bei Zeitarbeits-/Personalleasingfirmen finden Sie hier.
Hier finden Sie eine Auswahl nützlicher Tipps für Bewerbung, Lebenslauf, Deckblatt, Foto und Co.:
- Bewerbung.de (von Stepstone Deutschland AG)
- Bewerbungs-Tipps (von Landlords GbR)
- Bewerbungsforum (Internetforum, Selbsthilfe)
Hier finden Sie einen Antragsvordruck für Arbeitgeber, bei denen Sie vor Einstellung ein Praktikum oder eine Arbeitserprobung nach § 46 SGB III durchführen sollen (oder wollen) als "Maßnahme bei einem Arbeitgeber".
Informationen für Auszubildende, Ausbildungsplatzsuchende, Schüler/ -innen und Studierende
Hier finden Sie Links und Downloads zu den Themen Berufsorientierung, Ausbildungsplatzsuche und finanzielle Leistungen für Schüler, Auszubildende und Studierende
Berufsorientierung
- Planet-Beruf (Seite der Bundesagentur für Arbeit zur Berufswahlorientierung für 13-17 jährige Jugendliche, Link)
- Welcher Beruf passt zu mir? (Link)
- berufe.tv (Videos zu 50 verschiedenen Ausbildungsberufen, Link)
- Azubister.Net (Forum und Netzwerk für Azubis, vergleichbar mit Studi-VZ oder Schüler-VZ)
- Berufsorientierung abi-biz für Abiturienten für Ausbildung und Studium der Agentur für Arbeit (Printfassung auch im Berufsinformationszentrum der Arbeitsagentur Herford erhältlich)
Ausbildungsberufe im Überblick:
- Berufe Net (Vorstellung von Ausbildungsberufen; Quelle: Bundesagantur für Arbeit, Link)
- BerufeNet (Ausbildungsberufe nach Berufsfeldern, Quelle: Bundesagentur für Arbeit, Link)
- Ausbildungsberufe (duale Berufsausbildung) von A-Z (Informationen des Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie, Link)
- Berufe-Lexikon (Vorstellung von Ausbildungsberufen eines privaten Anbieter, Link)
Ausbildungsplatzsuche im Web:
- Arbeitsagentur.de (Ausbildungsplatzbörse der Bundesagentur für Arbeit, Link)
- Aubi-plus (Privater Dienstleister für Ausbildungsbetriebe, Link)
- Industrie- und Handelskammer OWL/ Bielefeld (Ausbildungsplatzbörse, Link)
- Handwerkskammer OWL/ Bielefeld (Ausbildungsplatzbörse, Link)
- Ärztekammer Westfalen (Ausbildungsplatzbörse, Link)
- Landwirtschaftskammer (Ausbildungsbörse, Link)
- Landwirtschaftskammer (Informationen über Ausbildungsberufe im Garten- und Landschaftsbau, Landwirtschaft, Molkereien, Link )
- Rechtsanwaltkammer Westfalen (Informationen über Ausbildungsberufe bei Rechtsanwälten und Notaren, Link)
Vollzeitbildungsgänge an den B e r u f s k o l l e g s im Kreis Herford
August-Griese-Berufskolleg (AGB)
- Informationstechnischer Assistent plus allgemeine Hochschulreife
- Konstruktions- und fertigungstechnischer Assistent plus allgemeine Hochschulreife
- Informationstechnischer Assistent plus Fachhochschulreife
- Elektrotechnischer Assistent plus Fachhochschulreife
- Konstuktions- und Fertigungstechnischer Assistent plus Fachhochschulreife
Erich-Gutenberg-Berufskollge (EGB)
Anna-Siemsen-Berufskolleg
Alle Bildungsgänge in einer tabellarischen Übersicht und direkte links auf jeden Bildungsgang:
- Berufsfachschule für Kinderpflegerinnen/Kinderpfleger (FOR)
- Berufsfachschule Fachrichtung Servicekraft (FOR)
- Bekleidungstechnische(r) Assistentin/Assistent (FHR)
- Höhere Berufsfachschule (Voraussetzung für die Ausbildung zur staatlich
anerkannten Erzieherin)
- Erzieherin/Erzieher (FHR/Einzelqualifikation)
- Freizeitsportleiterin/Freizeitsportleiter (AHR)
- Erzieherin/Erzieher (AHR)
- Berufsfachschule für Sozialhelferinnnen/Sozialhelfer
- Fachoberschule für Ernährung/HW zweijährig (FHR)
- Fachoberschule für Ernährung/HW ein jährig (FHR)
- Heilpädagogin/Heilpädagoge
Wilhelm-Normann-Berufskolleg
Berufsvorbereitendes Einstiegsqualifizierungsjahr (EQJ)
- Allgemeine Informationen für Ausbildungsinteressierte zum EQJ der Handwerkskammer Bielefeld (Link)
- Broschüre der Bundesagentur für Arbeit zum Thema EQJ (Link)
Finanzielle Hilfen für Auszubildende und Studierende
- Ausführliche Informationen zum Thema Berufsausbildungsbeihilfe der Bundesagentur für Arbeit (Wo, wer, wann, wieviel...)
- Wieviel Berufsausbildungsbeihilfe kann ich bekommen? (Online-Rechner)
- Wieviel BaföG kann ich bekommen? (Online-Rechner)
Fahrtkostenerstattung für Schüler?
Schüler und Schülerinnen, die Leistungen nach dem SGB II ("Hartz IV") erhalten sind unter Umständen mit dem Problem konfrontiert, dass der Weg zur (weiterführenden) Schule mit erhöhten Fahrkosten verbunden ist und diese erhöhten Fahrtkosten von der Schule bzw. der Stadt oder Gemeinde nicht erstattet oder gefördert werden.
Diese Kosten können nach Auffassung der Bundesagentur für Arbeit weder in Form eines Zuchusses noch eines Darlehens übernommen werden, da entsprechende Rechtsvorschriften im Gesetz fehlen.
Nach Auffassung der Arbeitsagentur ist jedoch die Übernahme der Kosten nach § 73 SGBXII (Sozialhilfe) denkbar. Ein formloser Antrag ist zu stellen bei dem zuständigen Sozialamt der Stadt oder Gemeinde. Sofern der Zuschuss gewährt würde, bliebe dieser anrechnungsfrei. Die Information steht hier als Download zur Verfügung.
Arbeitsmarktdaten regionaler Ausbildungsmarkt OWL
Ausbildungsmarkt in Ost-Westfalen-Lippe/ Kreis Herford
Ausbildungsmarktangebot- und Nachfragerelation (ANR): Verhältnis des regionalen Ausbildungsplatzangebots zu Bewerberanzahl (ANR 2008)
Ausbildungsbericht der Bezirksregierung Detmold (Seite 8ff., Stand 26.2.2009, Download einer jpeg-Datei)
Tabellen zur Ausbildungsplatzsituation OWL:
Ausbildungsplatzangebot nach Branchen (Download einer jpeg-Datei)
Ausbildungsverträge und -nachfrage (Jahresvergleich 2007/2008, Download einer jpeg-Datei)
Angebots-Nachfrage-Relation nach Arbeitsagenturbezirken und Ländern (Bundesgebiet, 2007 und 2008)
Pressemitteilungen zur Ausbildungsplatzsituation in OWL
Neue Westfälische (vom 24.2.2009/Download einer jpeg-Datei)
Mindener Tageblatt (vom 22.2.2009/ Download einer jpeg-Datei)
Literatur
Geeignete (und weniger geeignete) Literatur für Arbeits- und Ausbildungsplatzsuchende finden Sie hier (Quelle: Stiftung Warentest (2007
EGB-Vortrag
"Von zu Hause ausziehen... kostet Geld und vollen Einsatz" (Download)
Sozialrechtliche Informationen für Migranten (SGB II/SGB XII)
Leistungen für Ausländer nach dem SGB II, SGB XII und Asylbewerberleistungsgesetz
Hier finden Sie eine Übersicht über die spezifischen sozialrechtlichen Bestimmungen für Migranten. Auf 21 Seiten informiert Georg Classen vom Flüchtlingsrat Berlin ausführlich über die Regelungen für EU-Ausländer, Asybewerber und deren Familienangehörige Familienangehörige. Den Text "Leistungen für Ausländer nach dem SGB II, SGB XII und Asylbewerberleistungsgesetz" steht hier zum Download zur Verfügung (Quelle: Flüchtlingsrat Berlin)
Der Zugang zu Sozialleistungen und zum Arbeitsmarkt für Migranten und Flüchtlinge
Das Büro für Qualifizierung und Flüchtlingsberatung des Paritätischen informiert in der Broschüre "Sozialrechtliche Bedingungen für Drittstaatsangehörige/
Der Zugang zu Sozialleistungen und zum Arbeitsmarkt" (Stand August 2009) in übersichtlicher Weise über die spezifischen Ansprüche von Migranten/ Flüchtlingen.
Die Broschüre steht hier als Download zur Verfügung.
Informationsbereich weitere Sozialleistungen
Hier finden Sie Informationen zu weiteren Sozialleistungen
1. Befreiung von der Zuzahlung für Medikamente, Praxisgebühren, Krankenhausaufenthalt
Allgemeine Informationen zum Thema Zuzahlung* (Link)
Mit diesem Rechner berechnen Sie die jährliche Höchstbelastung bei der Zuzahlung.
Einen Antrag auf Befreiung von der Zuzahlung des Sozialverband Deutschland, SoVD, finden Sie hier (Download)
Für welche Produkte und Dienstleistungen Zuzahlungen erbracht werden müssen, finden Sie hier** (Link)
Eine Broschüre des Sozialverband Deutschlang, SoVD, "Praxisgebühr und Zuzahlungen - Tipps und Informationen für gesetzlich Krankenversicherte" finden Sie hier (Link)
2. Befreiung von der GEZ-Rundfunkgebühr
Antrag der GEZ auf Befreiung von der GEZ-Rundfunkgebühr (Link)
Broschüre der GEZ für Arbeitslosengeld 2-EmpfängerInnen (Download)
GEZ abmelden - Hier finden Sie ein GEZ-Formular für die Abmeldung (Download)
GEZ abmelden - Was zu beachten ist (Link)
Krankenversicherungsrecht - Patientenrechte
Wegweiser durch das Gesundheitssystem
Eine umfangreiche und aktuelle Broschüre "Wegweiser durch das Gesundheitssystem - Ihre Rechte als Patient" des Paritätischen informiert ausführlich über das Krankenversicherungsrecht und Patientenrechte. Die 60 Seiten umfassende Broschüre steht hier zum Download zur Verfügung.
Informationen zum Thema Fort- und Weiterbildung
Aus- und Weiterbildung
"BerufeNet" der Bundesagentur für Arbeit ermöglicht einen einfachen und schnellen Zugriff auf umfassende Informationen zu über 6.300 Berufen in Deutschland. Es kann online auf 1.100 Beschreibungen geregelter Ausbildungsberufe, 3.500 Weiterbildungen und Spezialisierungen sowie 1.700 Studiengänge zugegriffen werden.
Fortbildung und Umschulung/ Bildungsgutscheine
Die Anzahl der von der Agentur für Arbeit Herford und der ARGE Herford geplanten Bildungsgutscheine und die geplanten Berufsbereiche für das Jahr 2010 werden in der Bildungszielplanung veröffentlicht.
Die Bildungszielplanung der ARGE Herford für das Jahr 2010 finden Sie hier (Link).
Die Bildungszielplanung der Arbeitsagentur Herford für das Jahr 2010 finden Sie hier (Link).
Weiterbildungsdatenbanken im Internet
Eine von Stiftung Warentest erstellte Übersicht über Weiterbildungsdatenbanken im Internet. Die differenzierte Übersicht liefert umfangreiche Informationen und hilft bei der Auswahl. Die Information steht hier zum Download bereit.
Informationsbereich Sozialberatung
Schuldnerberatung
Eine Broschüre sämtlicher Beratungsstellen für Schuldner im Kreis Herford mit allen kontaktdaten finden Sie hier (Download).
Beratungsatlas für den Kreis Herford
Ausführlicher Wegweiser durch die Beratungsdienste im Kreis Herford zu unterschiedlichen Themenstellungen (siehe Abbildung).
Mit nützlichen Kontaktdaten, Ansprechpartner/ -innen und Kurzbeschreibung der Leistungen.
Mit einem Klick auf das Bild gehts zum Beratungsatlas.
Informationen zum Thema Rechtsschutz
Widerspruch und Klage
Sie können innerhalb einer Frist von 4 Wochen gegen behördliche Entscheidungen Widerspruch einlegen. Gegen die Ablehung Ihres Widerspruchs können Sie innerhalb einer Frist von 4 Wochen vor dem für Sie zuständigen Sozialgericht eine Klage einlegen. Sowohl ein Widerspruch als auch die Klage kann mündlich zur Niederschrift oder schriftlich formuliert werden. Widerspruch und Klage sind formlos einzureichen, das heißt, diese bedürfen keiner besonderen Form (Formular o.ä.).
Maßarbeit e.V. empfiehlt Ihnen, vor Entscheidung über Widerspruch, Klage usw., eine Beratung in Anspruch zu nehmen, um sich umfassend über die Erfolgsaussichten, Aufwand usw. zu informieren. Beratung erhalten Sie z.B. in der Arbeitslosenberatungsstelle, bei einem Fachanwalt oder bei ihrer Gewerkschaft.
Das Justizministerium NRW informiert auf der homepage über diese Rechtsmittel in Form von hilfreichen "Checklisten":
Einstweiliger Rechtsschutz
Wenn Sie der Auffassung sind, dass unverzüglich die Überprüfung einer behördlichen Entscheidung durch das Sozialgericht erforderlich ist, dann besteht die Möglichkeit, einen Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz zu stellen. Wichtige Informationen zu diesem Rechtsmittel finden Sie hier:
Rechtsschutz für Mitglieder einer Gewerkschaft
Mitglieder einer Gewerkschaft erhalten i.d.R. Rechtsberatung durch Ihre Gewerkschaft. Kosten dafür entstehen bei einer gültigen Mitgliedschaft keine. Die Mitgliedschaft für Arbeitslose ist sehr kostengünstig. Arbeitnehmer/ -innen zahlen i.d.R. 1% ihres Bruttogehalts. Folgende Gewerkschaften sind in Herford vertreten:
Beratungs und Prozesskostenhilfe
Wenn Sie keine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen haben, keiner Gewerkschaft angehören und sich keinen Anwalt leisten können, dann können Sie auf Antrag und Nachweis Ihrer Bedürftigkeit (z.B. durch Vorlage eines Arbeitslosengeld 2-Bescheides) z.B. beim Amtsgericht (z.B. die Amtsgerichte in Herford oder Bünde) einen "Beratungshilfeschein" beantragen. Gleiches gilt für die Prozesskostenhilfe. Wichtige Informationen finden Sie hier.
Bitte beachten Sie, dass die Amtsgerichte vor der Ausgabe eines Beratungshilfescheins von Ihnen erwarten, dass Sie vor der Beauftragung eines Rechtsanwalts, "Selbsthilfemöglichkeiten" in Anspruch nehmen.
Die Gerichte im Kreis Herford verweisen in Fragen zum SGB III (Arbeitslosengeld 1) oder SGB II (Hartz IV) regelmäßig auf das Beratungsangebot der Arbeitslosenberatungsstelle.
Sie erhalten ggfls. von der Arbeitslosenberatungsstelle einen Nachweis zur Vorlage beim Gericht, wenn
- eine Rechtsberatung durch einen Fachanwalt erforderlich ist
- Sie nach der Beratung in der Arbeitslosenberatungsstelle die Einschätzung der Sachlage durch einen Anwalt wünschen
- oder Sie bereits einen Anwalt beauftragt haben.
Rechtsanspruch auf Beratungshilfe
Das Bundesverfassungsgericht hat in einem Beschluss (1 BvR 151708 vom 11.5.2009) festgestellt, dass es für die/ den Antragsteller/-in auf Beratungshilfe nicht zumutbar ist, den juristischen Rat bei derselben Behörde einzuholen, gegen deren ursprünglichen Bescheid sie vorgehen wollen. Hier finden Sie die Pressemitteilung des Bundesverfassungsgerichts (Link).
Amtsgerichte im Kreis Herford
Fachanwälte für Sozialrecht
Hier finden Sie Liste mit Fachanwälten für Sozialrecht im Kreis Herford und Umgebung.
Informationen zum Thema Existenzgründung
Existenzgründung
Umfangreiche Daten- und Linksammlung für Existenzgründer mit Informationen, Tools, Checklisten usw.
Übersichtlich und nutzerfreundlich gestaltetes Internetportal für Existenzgründer des Bundesministeriums für Wirtschaft
Sozialleistungen selbst berechnen
Nützliche Programme und Tools zur Berechnung von Sozialleistungen
Berechnung des Arbeitslosengeld 1
Berechnung des Arbeitslosengeld 2
Berechung des individuellen Anspruchs auf Bafög-Leistungen
Berechnung des Kinderzuschlags
- Wohngeld-Rechner Berechnung des Anspruchs auf das Wohngeld
Berechnung des individuellen Anspruchs auf Berufsausbildungsbeihilfe
Berechnung des Nettogehalts, der Arbeitnehmeranteile für die
Sozialversicherung und der Steuern
- ALG2-Einkommensrechner (Excel-Programm)
Wieviel meines Einkommens aus Erwerbstätigkeit wird auf mein ALG2
angerechnet? KLicken Sie den link und öffenen bzw. laden Sie das
Excel-Programm. Bitte klicken Sie an "Makros aktivieren" und tragen Sie
dann die abgefragten Werte ein. Das Excel-Programm ist veröffentlicht
worden vom Bundesministerium für Arbeit und Sozíales.
Mobil im Kreis Herford und anderswo...
- Fahrplanauskunft (Verkehrsbetriebe Minden-Ravensberg, Stadtbus Herford, AST Herford)
- Bundesbahn
Die Internetauskunft der Bahn informiert nicht über die Bahn, sondern informiert ebenso über Verbindungen per Bus, S- oder U-Bahn. - MobilAssistenten (Onlineauskunft und telefonische Beratung)
Weitere Links
- Tacheles e.V. - Umfassende Informationen zu Hartz IV usw.
- Sozialticker.de - Umfassende Informationen zum Thema "Soziale Sicherung", viele Vorlagen für Anträge, Widerspruchsbegründungen usw.
- Arbeitnehmerkammer Bremen - Aktuelle sozialpolitische Informationen, Fachbeiträge zum Thema Arbeitsmarkt- und Sozialpolitik und hilfreiche Serviceangebote (Links)
Sportvereine in Herford
Hier finden Sie vielfältige Informationen über Sportvereine und andere Aktivitäten der Stadt Herford
Sportjugend im Kreissportbund Herford
Arbeitslosenberatung in OWL
Arbeitslosenzentrum Bielefeld
Prinzenstraße 1
33602 Bielefeld
Widerspruch e.V.
In der Bürgerwache am Sigfriedsplatz
Rolandstr.16
33615 Bielefeld
Zentrum für Arbeit und Begegnung
Bahnhofsplatz 14-16
33378 Rheda-Wiedenbrück
Arbeitslosenberatungsstelle Gütersloh
Arbeitslosenselbsthilfe Gütersloh
Hermann-Simon-Straße 7 Haus 15
33334 Gütersloh
Arbeitslosenzentrum Johanniskirchhof Minden
Arbeitslebenzentrum e.V.
Johanniskirchhof 13
32423 Minden
Aha - Arbeitslose helfen Arbeitslosen
Leopoldstraße 2,
32756 Detmold
Arbeitslosenzentrum Ostlippe
Bahnhofstr.35
32825 Blomberg


