home | Kontakt | Wie und wo Sie uns erreichen!

"Bildung und Teilhabe" - Schulsozialarbeit

Die Evangelische Stiftung Maßarbeit ist seit dem 15.2.2012 zuständig für die Schulsozialarbeit für Bildung und Teilhabe an der Gesamtschule Friedenstal in Herford im Auftrag der Stadt Herford.

Marion Westphal und Sven Wittwer stehen "vor Ort" in der Gesamtschule Friedenstal allen Schülern und Schülerinnen, deren Eltern und Lehrern für alle Fragen rund um das Bildungs- und Teilhabepaket zur Verfügung, beantworten alle Fragen zur Antragstellung, helfen Anträge auszufüllen und Belege zu schaffen. Die Schulsozialarbeiter kooperieren mit dem Kreis Herford (für Eltern, die Wohngeld oder Kinderzuschlag bekommen können) und den JobCentern im Kreis Herford (für Eltern die Leistungen nach dem SGB II bekommen), damit die Leistungen auch schnell bei den Kindern ankommen. Außerdem entwickeln die Pädagogen weitere Ideen, mit in enger Kooperation mit der Schulleitung der Gesamtschule Friedenstal und dem Bildungs- und Teilhabepaket umgesetzt werden können.

Gesamtschule Friedenstal in Herford

Wichtige Informationen zum Bildungs- und Teilhabepaket

Ab dem 1.1.2011 besteht für Kinder und Jugendliche bzw. deren Eltern ein Anspruch auf Leistungen für Bildung und Teilhabe, wenn ein Anspruch auf eine der folgenden Sozialleistungen besteht:

  • Arbeitslosengeld 2 ("Hartz IV") oder
  • Kinderzuschlag oder
  • Wohngeld 

Einen Anspruch auf Leistungen für Bildung und Teilhabe besteht auch dann, wenn die Kinder durch einen einmaligen zusätzlichen Bedarf für Bildung und Teilhabe (z.B. weil Kosten für eine Klassenfahrt oder die Lernförderung oder das gemeinschaftliche Mittagessen usw. entstehen) anspruchsberechtigt werden.

Hier finden Sie ein Informationsblatt für Arbeitslosengeld 2-Berechtigte des JobCenters Herford "Leistungen für Bildung und Teilhabe".

Die Leistungen für Bildung und Teilhabe werden immer zusätzlich gewährt.

Was im Bildungs- und Teilhabepaket enthalten ist und wie Sie die Leistung beantragen entnehmen Sie bitte der folgenden Übersicht:

Quelle: Stadt Gera

Die Antragsstellung muss unbürokratisch und einfach sein!

Das darf nicht zu Ihrem oder das Problem Ihrer Kinder werden!

"Durch die Leistungen des Bildungs- und Teilhabepakets sollen Kinder und Jugendliche aus Familien mit geringem Einkommen gefördert und unterstützt werden. Daher sollen diese Leistungen möglichst unbürokratisch und schnell den hilfebedürftigen Kindern zugute kommen."

(Quelle: Land NRW, Arbeitshilfe des Ministeriums für Arbeit, Integration und Soziales, 3. Auflage, Stand 1.2.2012)

Daher gibt es für alle Leistungen nur einen Antragsvordruck

Es können alle Leistungen auf einmal beantragt werden. Sie können auch vorsorglich einen Antrag stellen, um z.B. die Antragsfrist nicht zu verpassen.

Eltern, die Wohngeld oder Kinderzuschlag erhalten, verwenden den Antrag des Kreises Herford.

Eltern, die Arbeitslosengeld 2 erhalten, verwenden den Antrag des JoBCenters Herford.

Das JobCenter Herford stellt hier weitere Formulare zur Verfügung.

Der Kreis Herford stellt hier weitere Formulare zur Verfügung.,

Damit können Sie einfach die erforderlichen Nachweise führen. 

Beim Ausfüllen der Nachweise und Formulare ist Ihnen die Schule oder die Schulsozialarbeit Bildung und Teilhabe behilflich.

Fragen Sie Unterstützung bei der Schulsozialarbeit nach, wenn Sie Hilfe wünschen! Berichten Sie der Schulsozialarbeit von Problemen im Zusammenhang mit der Antragstellung.

Zum Beispiel

  • wenn Ihnen die Leistungen nicht zeitnah gewährt werden...
  • Ihre bisherigen Auslagen nicht erstattet werden...
  • Ihr Anspruch nicht anerkannt wird...


Ansprechpartner /-innen im Kreis Herford "Schulsozialarbeit Bildung und Teilhabe"

Hier finden Sie eine Liste aller Ansprechpartner/ -innen der Schulsozialarbeit für Bildung und Teilhabe im Kreis Herford (Download einer pdf-Datei, Quelle: Kreis Herford, Stand: August 2012)

 

Was ist drin im Bildungs- und Teilhabepaket?

Eintägige und mehrtägige Schulausflüge und Klassenfahrten/ Ausflüge der Kindertageseinrichtungen

Es können die tatsächlich anfallenden Kosten für Schulausflüge, Klassenfahrten und Ausflüge der Kindertagesstätten übernommen werden.

Ob Wandertag, Zoobesuch, Kaperletheater, Exkursionen, Museumsbesuche, Betriebsbesichtigung... Diese Aktivitäten fallen unter die Rubrik "Schulausflug" oder "Ausflug einer KiTa bzw. eines Kindergartens. Außerdem werden die Kosten für eine Klassenfahrt übernommen.

Wichtig
: Es muss im Vorfeld des Ausfluges/ der Klassenfahrt ein Antrag auf Kostenübernahme gestellt werden. Es wird ein Nachweis der Schule oder Kindertagesstätte bzw. des Kindergartens benötigt:

Klicken Sie auf die Links. Dort finden Sie die passenden Dokumente!


Leistungen für den Schulbedarf

Mit der Förderung wird das Ziel verfolgt, die Anschaffung der Schulausstattung zu erleichtern, die für den Schulbesuch erforderlich sind. Die Förderung erfolgt in Form einer Pauschale für z.B. Rechen-, Bastel-   und Malutensilien, Schulranzen, Zirkel usw.). Eltern und Kinder entscheiden selbst, was angeschafft wird. Das Amt darf überprüfen, ob der Geldbetrag "ordnungsgemäß" verwendet wurde.

Der Zuschuss wird in zwei Stufen ausgezahlt:

70,- EUR erhalten Eltern jeweils zu Beginn des Schuljahres am 1. August und 30,- EUR jeweils zum 1. Februar eines Jahres für jedes Kind, dass eine Schule besucht.

Achtung: Ein gesonderter Antrag ist für die Bewilligung des Schulgeldes ist für Eltern erforderlich, die Wohngeld oder Kinderzuschlag erhalten. Klicken Sie auf den Link für diesen Antrag auf Schulausstattung, der vom Kreis Herford zur Verfügung gestellt wird.


Lernförderung

Lernförderung ist möglich!

Manchmal ist eine zusätzliche Unterstützung beim Lernen notwendig, um das Klassenziel zu erreichen. Bislang scheiterten die Eltern bei diesen Problemen häufig an finanziellen Hürden. Die Kosten für zusätzlichen Nachhilfeunterricht sind hoch. Mit dem neuen Bildungspaket sind zusätzliche Hilfestellungen möglich, denn die Kosten für die Lernförderung können übernommen werden.

Diese müssen im konkreten Einzelfall geeignet, erforderlich und notwendig sein und vom zuständigen Lehrpersonal bescheinigt werden. Lassen Sie sich von der Schulsozialarbeit für Bildung undTeilhabe beraten und sprechen Sie mit dem Lehrer oder der Lehrerin rechtzeitig über den Bedarf Ihres Kindes.

Wichtig: Es muss im Vorfeld ein Antrag auf Kostenübernahme gestellt werden. Es wird ein Nachweis der Schule benötigt. Empfänger und Empfängerinnen von Wohngeld- und/ oder Kinderzuschlag können diesen Antrag verwenden.


Gemeinsam Mittagessen!

Sowohl in Schulen als auch in Kindertageseinrichtungen werden Zuschüsse zu den Kosten für die Mittagsverpflegung geleistet. Egal ob in der Grundschule, im offenen Ganztag, in der Mensa der weiterführenden Schule oder im Berufskolleg. Für jeden Tag, an dem es ein Mittagessen in der KiTa oder Schule gab, wird das Essen gefördert. Eltern zahlen nur noch einen Eigenanteil in Höhe von 1,- EUR pro Essen. 

Auch bei der Kostenerstattung von Mittagsverpflegungen muss ein gesonderter Antrag gestellt werden. Eltern, die Wohngeld und/ oder Kinderzuschlag erhalten, können den Antrag des Kreises Herford verwenden.


Sport, Spiel, Musik, Theater... - Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben

Die Förderung umfasst die (anteiligen) Kosten z.B. für Mitgliedsbeiträge für den Sportverein oder anderer Vereine, die der kulturellen oder musischen Betätigung oder den Musikunterricht, Mitmachen an einer Kunstschule und vergleichbare Kurse. Außerdem kann die Teilnahme an Ferienfreizeiten oder Ferienspielenfür Jugendliche und Kinder mit finanziert werden.

Der monatliche Höchstbetrag für eine Förderung im Bereich der Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft liegt bei 10,- EUR.

Die Pauschale kann auch "angespart" werden, um den Ansparbetrag z.B. für eine Ferienfreizeit oder ähnliches zu verwenden. Der Ansparzeitraum beträgt maximal 12 Monate, also 120 Euro.

Diese Leistung gibt es allerdings nur für Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres.

Auch für diese Leistungen ist ein Antrag zu stellen. Eltern, die Wohngeld oder Kinderzuschlag beziehen, können den Antrag des Kreises Herford verwenden.

Schülerbeförderungskosten

Bei Schülerinnen und Schülern, die für den Besuch der nächstgelegenen Schule auf Schülerbeförderung zwingend angewiesen sind, werden die dafür erforderlichen tatsächlichen Aufwendungen berücksichtigt, soweit sie nicht von Dritten übernommen werden und es der leistungsberechtigten Person nicht zugemutet werden kann, die Aufwendungen aus dem Regelbedarf zu bestreiten. Ob ein Anspruch besteht muss genau überprüft werden, da in der Regel das Land NRW vorrangig für diese Kosten aufkommt und ganz bestimmte Voraussetzungen für diese Förderun vorliegen müssen. Lassen Sie sich beraten!

Wichtig: Auch hier muss ein Antrag auf Kostenerstattung gestellt werden. Eltern die Wohngeld oder Kinderzuschlag erhalten können den Antrag des Kreises Herford verwenden.

Jugendliche ab dem 15. Lebensjahr können den Antrag auf Kostenerstattung auch selbst stellen


Ansprechpartner in den Behörden

Wer nimmt Anträge entgegen?

  • für EmpfängerInnen von SGB II-Leistungen („Hartz IV“) alle Jobcenter im Kreis Herford

  • für WohngeldempfängerInnen die Städte und Gemeinden im Kreis Herford (Rathäuser) und der Kreis Herford (Kreishaus)

  • für EmpfängerInnen von Kinderzuschlag ebenfalls die Städte und Gemeinden im Kreis Herford und der Kreis Herford 

Ihre Ansprechpartner für alle Fragen zum Thema "Bildung und Teilhabe" 

Für Leistungsberechtigte nach SGB II sind die Teams in den JobCentern zuständig. 

Alle Anträge werden von den Teams der JobCenter im Kreis Herford bearbeitet und können auch dort eingereicht werden. Kontaktdaten der JobCenter finden Sie hier.

Eltern, die Wohngeld oder Kinderzuschlag erhalten, wenden sich an die Städte und Gemeinden oder an das Team beim Kreis Herford. Alle Kontaktdaten finden Sie hier (Link auf die Internetseite des Kreises Herford).


Weiterführende und detaillierte Informationen zum Bildungs- und Teilhabepaket

Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)

Land NRW

Die Arbeitshilfe zur Umsetzung des Bildungspakets des Landes NRW enthält detaillierte Informationen und Anlagen für das Antrags- und Bewilligungsverfahren auf Leistungen für Bildung und Teilhabe. Die Arbeitshilfe des Landes ist Entscheidungsgrundlage für das JobCenter und den Kreis Herford im Rahmen des Bewilligungsverfahrens. Für Praktiker/-innen in der Sozialberatung und Schulsozialarbeit eine unverzichtbare Lektüre!
(Quelle: Ministeriums für Arbeit, Integration und Soziales des Landes NRW -MAIS- NRW, Stand 1.9.2012, 4. Auflage, Download einer pdf-Datei, ca. 150 Seiten)

Urteile der Sozialgerichtsbarkeit zum Bildungs- und Teilhabepaket und mehr...

Erlass des Ministeriums für Arbeit, Integration und Soziales NRW: BuT-Lernförderung auch für Ganztagsschüler möglich

Auch Schüler und Schülerinnen, die formal nicht versetzungsgefährdet sind, sollen Zugang zur Lernförderung erhalten. (...) Zudem wird auch die erreichung eines höheren Lernniveaus gefördert, dass der Verbesserung der Chancen auf dem Arbeitsmarkt, der weiteren Entwicklung im Beruf und damit der Fähigkeit dient, später den Lebensunterhalt aus eigenen Kräften bestreiten zu können.(...) Den Erlass des Ministeriums für Arbeit, Integration und Soziales vom 18.7.2012 finden Sie hier.

SG Speyer, Beschluss vom 27.3.2012, S 6 AS 362/12: Lernförderung auch für Gesamtschüler

Ein Antrag auf angemessene Lernförderung nach § 28 Abs. 5 SGB II kann nicht mit der Begründung abgelehnt werden, dass der Besuch einer Ganztagsschule eine Lernförderung immer ausschließt. Die gesetzlichen Vorgaben stützen diese Ansicht nicht. Zwar ist bei Ganztagsschulen davon auszugehen, dass gegenüber konventionellen Schulen ein größeres schulisches Förderangebot (z.B. Hausaufgabenbetreuung) besteht, jedoch ist für die Gewährung einer ergänzenden angemessenen Lernförderung im Sinne von § 28 Abs. 5 SGB II in jedem Einzelfall eine individuelle Prüfung erforderlich und eine auf das Schuljahresende bezogene prognostische Einschätzung unter Einbeziehung der schulischen Förderangebote zu treffen, urteilte das Sozialgericht Speyer. Das vollständige Urteil finden Sie hier (Quelle: Justiz Rheinland-Pfalz).

SG Darmstadt: Kosten für Teilnahme an einem Babyschwimmkurs können als Leistungen für Bildung und Teilhabe im SGB II übernommen werden

Aus Sicht des Sozialgerichts Darmstadt, 27.03.2012 - S 1 AS 1217/11 sind die in § 28 Abs. 7 SGB II u.a. als Leistungen für Bildung und Teilhabe genannten Leistungen zwar abschließend aufgezählt. Sie sind jedoch begrifflich so weit und offen, dass erhebliche Spielräume für die Einbeziehung vielfältiger Aktivitäten bestehen, wozu aus Sicht des Gerichts daher auch die Übernahme der Kosten für einen Babyschwimmkurs zählen kann. Das Urteil finden Sie hier (Quelle: Sozialgerichtsbarkeit.de).

Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 28.02.2012, - L 7 AS 43/12 B ER, Thema: Ergänzende Lernförderung

Schüler haben auch dann einen Anspruch auf ergänzende Lernförderung , wenn sie zwar im Fach Deutsch die Schulnote 3 erhalten haben, im Bereich der Rechtschreibung aber nur über ein unterdurchschnittliches Leistungsvermögen verfügen. Das Urteil finden Sie hier.


LSG NRW Beschluss - 02.04.2012 - L 19 AS 178/12 B, Thema: Kosten für Schülerbeförderung

Keine Übernahme der Kosten für Schülerbeförderung, denn ein Weg von etwas mehr als 2 km ist aber für Schüler der Sekundarstufe I - beim Fehlen körperlicher oder geistiger Einschränkungen - problemlos zu Fuß oder mit dem Fahrrad zu bewältigen (vgl. dazu auch VG München Urteil vom 14.11.2011 - M 3 K 11.670 = juris (Mindestentfernung: 3 km); OVG Lüneburg Beschluss vom 12.08.2011 - 2 LA 283/10 = juris (Mindestentfernung: 4 km); § 5 Abs. 2 SchfkVO NRW (Mindestentfernung: 3,5 km). Das Urteil finden Sie hier.

 

Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen Beschluss L 7 AS 43/12 B ER, Thema: Ergänzende Lernförderung

Der Antragsgegner wird im Wege der einstweiligen Anordnung verpflichtet, die durch die Teilnahme der Antragsteller an der Therapie ihrer Lese- und Rechtschreibschwäche am Lehrinstitut XXX entstehenden Kosten in der Zeit vom 7. November 2011 bis 31. Juli 2012 zu übernehmen. Die Therapiemaßnahme hat dabei je Antragsteller einen zeitlichen Umfang von zwei mal zwei Unterrichtsstunden à 45 Minuten pro Woche. Bei beiden Antragstellern ist das Erreichen der wesentlichen Lernziele gefährdet. Lernziel ist nicht nur die Versetzung, sondern z. B. auch das Erreichen eines ausreichenden Leistungsniveaus. Das Urteil finden Sie hier.

Sozialgericht Wiesbaden, Beschluss, S 23 AS 899/11 ER, Thema: Ergänzende Lernförderung

Ergänzende Lernförderung im Fach Englisch, um nächsthöheren Schulabschluss (hier: Hauptschulabschluss) zu erreichen. Die Nachhilfekosten sind vom JobCenter zu tragen. Tenor des Sozialgerichts: "Nach derzeitiger Prognose sei die Lernförderung geeignet aber auch erforderlich, um den im Mai anstehenden, qualifizierten Hauptschulabschluss zu erreichen. Das zu erreichende Lernziel sei in diesem Fall der erfolgreiche Abschluss und nicht die Versetzung in die nächste Klassenstufe. Ausdrücklich betont das Gericht, dass die Lernförderung nicht vorgesehen sei, um hierfür aus eigener Kraft nicht geeigneten Schülern eine bessere Schulart zu ermöglichen. Der als sehr fleißig und engagiert beschriebene Schüler habe sich aus eigener Kraft für den Schulzweig qualifiziert". Das Urteil finden Sie hier.

Sozialgericht Berlin, Urteil, 12.9.2012, S55AS34011/11, Thema: Ansparmöglichkeit Leistungen sozialer Teilhabe (hier Babyschwimmkurs für 8 Monate)

Teilhabeleistungen stellen gesonderte Bedarfe dar. Für diese gesonderten Bedarfe gilt ein besonderer Bewilligungszeitraum, der vom Bewilligungszeitraum der Grundsicherungsleistungen abweichen und etwa das Schuljahr umfassen kann.

Ihre Ansprechpartner

Marion Westphal

Dipl.-Sozialarbeiterin
Schulsozialarbeiterin für Bildung und Teilhabe

Gesamtschule Friedenstal
Salzuflerstr.129
32052 Herford

Raum A 110

05221 - 1891937

0157 - 73177501

m.westphal(at)massarbeit.org

Sven Wittwer

Dipl.-Sozialpädagoge
Schulsozialarbeiter für Bildung und Teilhabe

Gesamtschule Friedenstal
Salzuflerstr.129
32052 Herford

Raum A 110

05221 - 1891973

s.wittwer@massarbeit.org

Ansprechpartner im JobCenter Herford

Die Leistungen für "Bildung und Teilhabe" für Empfänger/-innen von Arbeitslosengeld 2 ("Hartz IV") werden den Teams in den JobCentern im Kreis Herford bearbeitet. Wenden Sie sich für Rückfragen an die zuständigen Sachbearbeiter!

Hier finden Sie die eine Liste mit den Telefondurchwahlen der zuständigen Sachbearbeiter in den JobCentern im Kreis Herford.

Ansprechpartnerinnen im Job Center Herford sind:

Yvonne Meyer
Hansastr.33
32049 Herford

Telefon: 05221/ 985-889
Zimmer 317

Angela Albert
Hansastr.33
32049 Herford

Telefon: 05221/ 985-844
Zimmer 271

Alexandra Vogt
Hansastr.33
32049 Herford

Telefon: 05221/ 985-168
Zimmer: 271

Ansprechpartner beim Kreis Herford

Für Empfänger/ -innen von Wohngeld und/ oder Kinderzuschlag ist der Kreis Herford zuständig. Hier finden Sie die Ansprechpartner/ -innen des Kreises Herford und die Durchwahlen.